18.07.2021

Datenbank für SVHC-Stoffe

Meldepflicht für besorgniserregende Stoffe

Die SCIP-Datenbank (Substances of Concern In Products) enthält als elektronische Datenbank der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) Informationen über besonders besorgniserregende Stoffe (Substance of Very High Concern, SVHC) in Erzeugnissen oder in komplexen Gegenständen und wurde gemäß der Abfallrahmenrichtlinie eingerichtet.

Informationspflicht für Unternehmen seit 5. Januar 2021

Liefern Unternehmen Erzeugnisse auf den EU-Markt, die eine SVHC-Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent enthalten, müssen seit dem 5. Januar 2021 die entsprechenden Informationen in der SCIP-Datenbank zur Verfügung gestellt werden.

Die neue Meldepflicht ist im Chemikalienrecht verankert und verschärft die bestehende Meldepflicht der REACH-Verordnung. Dadurch sollen die Kenntnisse über gefährliche Chemikalien in Erzeugnissen und Produkten über deren gesamten Lebenszyklus verbessert werden.

SVHC bei AVS Römer

Ein Teil der AVS-Produkte kann Messing mit einem PB-Anteil von über 0,1 % enthalten. Diese haben eine unverändert hohe Qualität und dürfen selbstverständlich weiterverarbeitet werden. Es besteht lediglich eine Informationspflicht. Als Alternative bieten wir bleifreies Messing an.

Unser Service für unsere Kunden:

Sofern Produkte meldepflichtig sind, sind diese bereits in die SCIP-Datenbank eingetragen. Für Händler und Hersteller bedeutet das eine Erleichterung, da sie sich auf die bereits eingestellten Daten zu unseren Produkten beziehen können. Gerne übermitteln wir Ihnen auf Anfrage die entsprechenden SCIP-Nummern für das Referencing bzw.die „Simplified SCIP Notification.

Hintergrund der Meldepflicht

Seit 2018 ist die geänderte Europäische Abfallrahmenrichtlinie in Kraft, die ihren Ursprung im 2015 beschlossenen Europäischen Aktionsplans für mehr Kreislaufwirtschaft hat. 

Mithilfe der Informationen aus der Datenbank sollen Abfallbewirtschaftungseinrichtungen Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Stoffen besser sortieren und recyceln können. Dadurch soll die Behandlung dieser Abfälle weiter verbessert und die Erzeugung von Abfällen, die gefährliche Stoffe enthalten, insgesamt verringert werden.

Was ist für Unternehmen zu tun

Unternehmen sollten zunächst klären, ob sie in den Regelungsbereich der neuen Vorschrift fallen – sprich Lieferant im Sinne von Art. 3 Nr. 33 der REACH-Verordnung sind. Ist dies der Fall und überschreitet ein SVHC-Stoff in seiner Konzentration den genannten Schwellenwert von 0,1 % Gewichtsprozent, ist die entsprechende SCIP-Meldung vorzubereiten.

  • Referencing als Erleichterung für Hersteller komplexer Produkte: Hersteller komplexer Produkte können sich auf bereits eingestellte Daten zu den einzelnen Erzeugnissen beziehen. Diese Verweisungsmöglichkeit befreit den Hersteller jedoch nicht von seiner eigenen Verantwortlichkeit hinsichtlich der Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten. 
  • „Simplified SCIP Notification“ als Erleichterung für Händler: Auch Händler können sich für Erzeugnisse exakt auf das Dossier ihres Lieferanten beziehen. Die Meldung erfolgt dann durch Mitteilung der spezifischen „SCIP“-Nummer des Lieferanten.

Was können wir für Sie tun?

AVS Römer GmbH & Co. KG
Reismühle 3
94481 Grafenau
Tel: +49 8552 4076 0
E-Mail: info@avs-roemer.de

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