Restriction of Hazardous Substances – Ausnahmen zur Verwendung von Blei in Kupferlegierungen
Die RoHS-Richtlinie (Restriction of Hazardous Substances) beschränkt die Verwendung verschiedener gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Ziel der Richtlinie ist es, problematische Bestandteile aus dem Elektroschrott zu verbannen. Unternehmen, die entsprechende Geräte importieren oder innerhalb der EU vertreiben, sind durch die Richtlinien direkt betroffen und müssen die Vorschriften einhalten.
Aktuell bestehen für bestimmte Gerätegruppen, Anwendungen, Bauteile und Werkstoffe noch Ausnahmen. Am 21. Juli 2021 wäre die Ausnahmeregelungen für die Gruppe 6c des Anhang III der RoHS-Richtlinie 2011/65/EU, welche die Verwendung von Kupferlegierung mit einem Massenanteil von bis zu 4 % Blei regelt, abgelaufen. Von verschiedenen Marktakteuren wurde vorab bereits eine Fristverlängerung dieser Ausnahmeregelung für Blei beantragt. Die Chance, dass diesen Anträgen stattgegeben wird, wird als sehr hoch eingeschätzt.
Der 21. Juli 2021 als Stichtag ist somit hinfällig – denn bestehende Ausnahmen bleiben so lange gültig, bis die EU-Kommission über den Antrag auf Erneuerung entschieden hat. Kommt keine Fristverlängerung zustande, so gilt ab dem Zeitpunkt der Antragsbearbeitung der EU-Kommission eine Übergangsfrist von 12-18 Monaten.
Mit der zeitlich begrenzten Ausnahmeregelegung aus Anhang III Ausnahme 6c, werden viele Komponenten von AVS Römer aktuell RoHS-konform geliefert.
Statt auf eine Verlängerung der Ausnahme zu setzen, arbeiten wir bei AVS Römer bereits an der Einhaltung der RoHS-Richtlinie ohne Ausnahmeregelungen. Denn schnellstmöglich bleifreie Komponenten in der Lieferkette sind unser Ziel bei AVS Römer. Dies erreichen wir durch den Einsatz alternativer Materialien.
Produkte, bei denen die RoHS-Richtlinie bereits ohne Ausnahmeregelung eingehalten wird, sind auf dem Etikett mit dem RoHS-Symbol gekennzeichnet.
AVS Römer GmbH & Co. KG
Reismühle 3
94481 Grafenau
Tel: +49 8552 4076 0
E-Mail: info@avs-roemer.de
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