Hinweisgeber­system

Das Hinweisgebersystem bei AVS Römer bietet Ihnen die Möglichkeit, Gesetzes- und Regelverstöße sowie sonstiges Fehlverhalten zu melden.

Mit Ihrem Hinweis können Sie uns helfen, Fehlverhalten schnell aufzudecken, abzustellen und so unsere Ziele und Werte zu bewahren. Nur wenn Verstöße schnell erkannt werden, können entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, um jegliche Schäden von Kunden, Mitarbeitern, Lieferanten, Geschäftspartnern und das Unternehmen abzuwenden. Das Hinweisgebersystem kann von Mitarbeitern, aber auch Dritten wie Lieferanten oder Kunden genutzt werden, um Fehlverhalten oder Unregelmäßigkeiten zu melden. Hilfreich ist, wenn Sie bei Ihrer Meldung die fünf W-Fragen berücksichtigen: Wer? Was? Wann? Wie? Wo?

Bitte achten Sie als Hinweisgeber darauf, dass Ihre Beschreibung auch von fachfremden Personen nachvollzogen werden kann. Sie können Ihre Meldung jederzeit abgeben, und dabei anonym bleiben oder auch Ihre Identität preisgeben.

Senden Sie dazu Ihre Meldung schriftlich an whistleblower@avs-roemer.de oder per Brief (mit Vermerk Whistleblower) an die AVS Römer GmbH & Co. KG, Reismühle 3, 94481 Grafenau. Ausführliche Informationen zur Organisation des Hinweisgebersystems bei AVS Römer finden Sie in unserer Whistleblowing-Richtlinie.

Wir bitten um Ihr Verständnis dafür, dass dieses Hinweisgebersystem keine Kundenbeschwerden z. B. die Produkt- oder Servicequalität betreffend annehmen, bearbeiten und insbesondere nicht weiterleiten kann. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Kundenberatung.

Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung!

Was können wir für Sie tun?

AVS Römer GmbH & Co. KG
Reismühle 3
94481 Grafenau
Tel: +49 8552 4076 0
E-Mail: info@avs-roemer.de

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94481 Grafenau
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E-Mail: info@avs-roemer.de